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So bekommst Du die Personnummer in Schweden

Hur får jag ett svenskt personnummer? Wie bekomme ich eine schwedische personennummer?

Svenskt personnummer får du när du folkbokför dig hos Skatteverket. Du ska folkbokföra dig om du ska vistas i Sverige i minst 1 år. Du folkbokför dig på den adress där du bor.

Ein schwedische Personennummer bekommst du wenn du folkbokförd (Einwohnermelderegister in Schweden) beim skatteverket bist (Steueramt). Du sollstest spätetstens nach einem Jahr registriert sein. Registriert wird die Adresse wo du dann in Schweden lebst.

Så här gör du: so wirds gemacht

  •     Registrera din uppehållsrätt hos Migrationsverket. Det ska du göra senast 3 månader från det att du  kom till Sverige. För att ha uppehållsrätt måste du uppfylla vissa krav som till exempel att du har arbete eller tillräckliga tillgångar för att försörja dig.

 

  •     Gå till ett skattekontor och ta med följande: Geh som skatteverket (gibts in jeder grösseren stadt:)

giltigt pass/ nationellt id-kort (gueltiger Pass oder Perso)
registreringsbevis för uppehållsrätt  (registeringsbeweis fuer das aufenthaltsrecht)
handlingar som styrker till exempel civilstånd om du är gift (Zivilstandbekräftigung z.b. Heiratsurkunde)

  • Registriere dein Aufenthaltsrecht beim migrationsverket.se. Spätetens nach drei  Monaten Aufenthalt solltest du das gemacht haben.
  • Das Aufenthaltsrecht hat man wenn
  1.  man eine Arbeit nachweisen kann oder eine eigene Firma in Schweden hat.
  2.  oder wenn man studiert und eine Krankenversicherung hat
  3. oder  wenn du ueber eigenen ausreichende Mittel verfuegst und dich und deine Familie  darueberhinaus auch noch krankenversichern kannst
  4. du arbeitssuchend i Schweden bist und auch eine reele Möglichkeit hast Arbeit zu finden.

Merke: Ein Eu-Buerger der Arbeit sucht hat Recht auf ein Aufenthaltsrecht aber nicht automatisch das Recht folkbokförad (im Einwohnermelderegister) angemeldet zu sein. Das hängt mit der Freizuegigkeit der eu zusammen. indem Eu-Buergern das Recht eingeräumt wird sich 6 Monate in Schweden aufzuhalten. (Bei uns waren es damals nur 3 Monate).

Also im Klartext heisst das, Du hast das Recht Dich in Schweden bis zu sechs Monaten aufzuhalten. (Aufenthaltsrecht).
Um aber im Melderegister angemeldet zu werden (folkbokad) musst du beim migrationsverket offiziell das Aufenthaltsrecht beantragen und dafuer die obengenannten Kriterien erfuellen.
Und erst wenn  Du den Antrag bewilligt bekommen hast, kannst Du zum Skatteverket (Steueramt) und Dich im Melderegister anmelden (folkbokad) um dann damit die Personnummer zu beantragen. Ist doch eigentlich logisch, wenn man das Alles in seine Einzelteile zerlegt hat;-)

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